FAQ Museum Oberschönenfeld

Hier haben wir für Sie die wichtigsten Hinweise zusammengestellt. Damit Ihr Besuch so angenehm wie möglich wird, bitten wir Sie um Beachtung dieser Hinweise. Sie dienen der Sicherheit von Personen und Exponaten bzw. haben rechtliche Gründe. Vielen Dank! 

Es gilt die Hausordnung.  

  • Besucherzentrum
  • Volkskundemuseum
  • Schwäbische Galerie
  • museumspädagogische Werkstatt
  • Remise
  • Museumshof, Museumsgarten und Spielplatz
  • Parkplatz

Unsere Kassenkräfte und Aufsichten helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter. Gleichzeitig müssen sie darauf achten, dass Personen und Museumsobjekte nicht gefährdet werden. Aus diesem Grund ist ihren Anweisungen unbedingt Folge zu leisten!

Wir zeigen Ihnen einmalige originale Exponate – diese sollen auch für die Zukunft unbeschädigt erhalten bleiben: Deshalb ist das Berühren nicht gestattet. Bitte achten Sie auch auf ausreichenden Abstand zu den Exponaten und betreten Sie nicht die Podeste!
Dinge, die angefasst werden dürfen, sind eindeutig gekennzeichnet. 
Alle entsprechend gekennzeichneten Rettungswege und Notausgänge sind freizuhalten. 
In allen Museumsgebäuden ist das Rauchen untersagt.

Wickelplätze finden Sie in den Damen- und den Herrentoiletten im Besucherzentrum und im Volkskundemuseum. Kinderwägen dürfen in die Ausstellungen mitgenommen werden.

Unser Maskottchen, „Kater Bernhard“, zeigt: Hier darf probiert werden! Wir bitten die erwachsenen Begleitpersonen darauf zu achten, dass die Sicherheit der Exponate nicht gefährdet und Rücksicht auf andere Besucher genommen wird. Deshalb darf man im Museum nicht rennen, herumtoben, Verstecken spielen und Spielzeuge werfen.

Assistenzhunde sind erlaubt. Alle anderen Tiere dürfen nicht in die Museumsgebäude. Bitte beachten Sie auch das Hundeverbot auf dem Spielplatz.

Bitte nehmen Sie keine größeren Taschen, Rucksäcke, Schirme, Wanderstöcke und nasse Kleidungsstücke mit in die Ausstellungen: Damit können Sie versehentlich Exponate beschädigen. Schließfächer dafür finden Sie im Besucherzentrum und im Volkskundemuseum.

Diese stehen Ihnen im Besucherzentrum und im Volkskundemuseum während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Für Schulklassen sind eigene Ablagen vorhanden.

Für Essen und Trinken stehen Ihnen die Sitzmöglichkeiten im Besucherzentrum mit Getränkeautomat und die Remise – sofern nicht belegt – zur Verfügung. Im Volkskundemuseum und in der Schwäbischen Galerie sind Essen und Trinken nicht gestattet. Einkehrmöglichkeiten bietet das Klosterstüble.

Ja, für den privaten Gebrauch, allerdings ohne Blitz. „Selfie-Sticks“ und Stative sind nicht erlaubt. Nicht gestattet ist das Hochladen von Aufnahmen in das Internet, wenn diese ein Kunstwerk oder ein Plakat abbilden, auch nicht das Vervielfältigen solcher Fotografien auf digitale Speichermedien. Warum? Sie würden damit Nutzungsrechte verletzen, die beim Museum, bei den Urhebern oder bei den Leihgebern liegen.  
Für redaktionelle Aufnahmen bitten wir um eine vorherige Anmeldung bei der Museums-Verwaltung. Für kommerzielle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist eine schriftliche Genehmigung des Museums erforderlich. Dies betrifft auch Aufnahmen auf dem Freigelände des Museums.

Gefundene Gegenstände werden an das zuständige Fundbüro der Gemeinde Gessertshausen abgegeben und dort ca. ein halbes Jahr verwahrt.

Das Parken (kostenlos) ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Bitte beachten Sie, dass die Zufahrt in den Museumshof nur für Berechtigte erlaubt ist! Das Übernachten in Wohnmobilen, Campingwagen und Zelten ist nicht gestattet. 
Hinweis: Weitere große Parkflächen stehen aus Gründen des Naturschutzes ausschließlich für bestimmte Veranstaltungen zur Verfügung. Sie werden dann entsprechend eingewiesen.

Für Ihr Picknick können Sie gerne die Remise und die Rasenfläche auf dem Spielplatz benutzen. Das Aufstellen mitgebrachter Sitzmöbel, Biergarnituren, Zelte u.ä. ist auf dem gesamten Areal einschließlich Spielplatz und Parkplatz nicht gestattet.
Grillen ist auf dem gesamten Areal verboten: Dafür steht ein fester Grillplatz zur Verfügung.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten bis auf Weiteres diese Corona-Schutzmaßnahmen, die derzeit Bestandteil der Hausordnung sind.